BAFA Förderung der Energieberatung stockt

Die BAFA informiert:

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­ ­ ­ ­ Kein Förderstopp bei Beratungsprogrammen ­
­ ­ ­ ­ Sehr geehrte Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten,

aufgrund der Verunsicherungen im Zusammenhang mit den Energieberatungsprogrammen „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) sowie der „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) möchten wir uns in Form dieses Schreibens an Sie wenden.

Uns ist bewusst, dass die Situation für die Energieberatenden nicht einfach ist und sowohl bei den Beratern und Beraterinnen als auch bei den Beratungsempfängerinnen und Beratungsempfängern für Verunsicherung sorgt.

Wie bereits mitgeteilt, gilt im Hinblick auf die derzeitige haushaltswirtschaftliche Gesamtlage und die kommenden Haushaltsjahre derzeit das Gebot eines wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Daher wird der Mittelabfluss noch engmaschiger in den Blick genommen. Wir möchten aber unterstreichen, dass der beschlossene Wirtschaftsplan 2024 des Klima- und Transformationsfond (KTF) gilt. Das bedeutet, dass alle gesetzlichen und alle bisher eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden. Die Energieberatungsprogramme werden fortgesetzt. Es gibt aktuell weder einen Förderstopp, noch werden die Energieberatungsprogramme ausgesetzt. Die notwendigen Mittel werden lediglich zeitlich gestaffelt an das BAFA zugewiesen. 

Wir nehmen weiterhin Anträge für die Beratungsförderung entgegen. Jedoch kommt es aktuell zu Verzögerungen bei Bewilligungen und Auszahlungen der Fördermittel an die Fördermittelempfänger. 

Dem BMWK und uns ist bewusst, dass die letzten Wochen und die aktuelle Situation alle Beteiligten und insbesondere Sie, die Beraterinnen und Berater sowie die Beratenen vor Herausforderungen stellt. Seien Sie versichert, dass das BMWK und wir intensiv daran arbeiten und unser bestmögliches tun, um die Situation zu verbessern. Hierzu sind noch wenige technische Schritte erforderlich. Dann können die bewilligte Förderungen zeitnah ausgezahlt und die bereits eingereichten Anträge zügig beschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Sprechen Sie uns gerne an.

    BMWK – Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (energiewechsel.de)