Energetische Sanierung von der Steuer absetzen

Die wichtigsten Punkte:

  • Steuerbonus: Eigentümer können 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen, bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Immobilie. Der Steuerbonus wird über 3 Jahre verteilt.
  • Voraussetzungen: Die Immobilie muss selbst bewohnt und älter als 10 Jahre sein. Die Sanierungsarbeiten müssen von Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden. Die Maßnahmen müssen zwischen 2020 und 2029 erfolgen.
  • Steuererklärung: Die Sanierungskosten müssen in der Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung eingetragen werden. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich.
  • Energieberatung: Auch die Energieberatung ist steuerlich absetzbar.
  • Alternative Förderung: Neben dem Steuerbonus gibt es auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die vergünstigte Kredite oder Zuschüsse bietet. Diese Förderung kann aber nicht zusätzlich zum Steuerbonus in Anspruch genommen werden.
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/energetische-sanierung-steuern/#So_wird_die_energetische_Gebaeudesanierung_gefoerdert