Die wichtigsten Punkte:
- Steuerbonus: Eigentümer können 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen, bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Immobilie. Der Steuerbonus wird über 3 Jahre verteilt.
- Voraussetzungen: Die Immobilie muss selbst bewohnt und älter als 10 Jahre sein. Die Sanierungsarbeiten müssen von Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden. Die Maßnahmen müssen zwischen 2020 und 2029 erfolgen.
- Steuererklärung: Die Sanierungskosten müssen in der Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung eingetragen werden. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich.
- Energieberatung: Auch die Energieberatung ist steuerlich absetzbar.
- Alternative Förderung: Neben dem Steuerbonus gibt es auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die vergünstigte Kredite oder Zuschüsse bietet. Diese Förderung kann aber nicht zusätzlich zum Steuerbonus in Anspruch genommen werden.