Steuerliche Förderung für selbst genutzte Wohnimmobilien

folgende Möglichkeiten haben Sie ihre energetische Sanierung für selbst genutzte Immobilien von der Steuer abzusetzen

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

  • Max. 20 % der Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden
  • 50 % Förderung für Energieberater 
  • Verringerung der Einkommenssteuer über die kommenden 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
  • Max. 40.000 € Förderung bei 200.000 € Investitionskosten
  • Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.
  • Die Förderung ist erstmals für das Abrechnungsjahr 2023 geltend zu machen

https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/