Steuerliche Förderung für selbst genutzte Wohnimmobilien

folgende Möglichkeiten haben Sie ihre energetische Sanierung für selbst genutzte Immobilien von der Steuer abzusetzen

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

  • Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden
  • Förderung für Energieberater 
  • Verringerung der Einkommenssteuer
  • Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.
  • Die Förderung ist erstmals für das Abrechnungsjahr 2023 geltend zu machen

https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/