folgende Möglichkeiten haben Sie ihre energetische Sanierung für selbst genutzte Immobilien von der Steuer abzusetzen
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
- Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden
- Förderung für Energieberater
- Verringerung der Einkommenssteuer
- Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.
- Die Förderung ist erstmals für das Abrechnungsjahr 2023 geltend zu machen
