- Neues Förderprogramm: Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Förderprogramm für den Heizungstausch und die energetische Gebäudesanierung ab 2024 geeinigt. Das Programm soll den Klimaschutz und die Baukonjunktur ankurbeln.
- Förderbedingungen: Die Förderung besteht aus einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Klima-Geschwindigkeitsbonus von bis zu 25 Prozent, einem Effizienzbonus von fünf Prozent und einer zusätzlichen Förderung für einkommensschwache Haushalte von 30 Prozent. Die Fördersätze sind gedeckelt bei 70 Prozent der Kosten und 30.000 Euro je Wohneinheit.
- Zusätzliche Zuschüsse: Neben der Heizungsförderung können auch Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen wie Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung beantragt werden. Die Fördersätze betragen hier 15 Prozent plus einen Konjunktur-Booster von zehn Prozent. Die förderfähigen Kosten können bis zu 90.000 Euro betragen, wenn sowohl ein Heizungstausch als auch Effizienzmaßnahmen durchgeführt werden.
- Förderkredite der KfW: Zusätzlich zu den Direktzuschüssen gibt es auch Förderkredite von der Staatsbank KfW3. Bis zu 120.000 Euro können beantragt werden, um die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen zu finanzieren. Der Zinssatz orientiert sich an den Refinanzierungskosten der KfW5. Für Menschen mit einem Einkommen unter 90.000 gibt es eine zusätzliche Zinsvergünstigung von 2,5 Prozentpunkten.
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