Durch das Programm KFW-Effizienzhaus-Denkmal unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sie bei der energetischen Sanierung ihres Denkmals. So wird sichergestellt, dass Renovierungen und Sanierungen an Denkmalimmobilien durchgeführt werden können.
Die Empfänger dieser Förderungsprogramme sind Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien. Im Rahmen der KfW Denkmalschutz-Förderprogramme ist es unerheblich, ob diese ihre Immobilie selbst bewohnen oder lediglich als Kapitalanlage nutzen und vermieten.
Effizienzhaus Denkmal: Voraussetzungen für die Förderung
Die KfW hat für ihre Förderprogramme bestimmte Richtlinien festgelegt. So müssen Denkmalimmobilien vorgegebene Kriterien erfüllen, damit sie förderungswürdig sind.
Um eine KfW Denkmalschutz-Förderung zu bekommen, darf ein KfW-Effizienzhaus Denkmal lediglich einen rund 60 Prozent schlechteren Energiebedarf als Neubauten aufweisen. Der erforderliche Energiebedarf wird an die erhaltenswerte Bausubstanz angepasst und die Fördervoraussetzungen für Denkmalimmobilien erleichtert.
Beispiel: Hat ein Neubau einen Jahresenergiebedarf von etwa 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter, genügen bei einem Gebäude unter Denkmalschutz bereits 160 Kilowattstunden. Hinzu kommt allerdings, dass alle Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmeverlusten zu den hohen Anforderungen des Denkmalschutzes passen müssen.
Welche vereinfachten Fördervoraussetzungen existieren?
Die energetische Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist nicht immer vollständig mit Denkmalschutzauflagen vereinbar. Daher bietet die KfW für solche Gebäude erleichterte Fördervoraussetzungen und kommt Bauherren so entgegen.
Beim Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ darf der Jahres-Primärenergiebedarf 160 Prozent betragen. Beim Transmissionswärmeverlust sind es 175 Prozent des errechneten Wertes für das entsprechende Gebäude nach Energieeinsparverordnung.
Bei ausgewählten Einzelmaßnahmen gelten spezielle technische Mindestanforderungen, die die Belange des Denkmalschutzes oder der besonders erhaltenswerten Bausubstanz berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem die Wärmedämmung der Außenwände sowie die Erneuerung der Fenster. So kann zum Beispiel statt einer Außenwanddämmung ersatzweise eine Innenwanddämmung gefördert werden. Voraussetzung: der Sachverständige bestätigt die Notwendigkeit. Die Fenster wiederum müssen nicht zwingend ausgetauscht werden. Sie können mittlerweile so aufgerüstet werden, dass sie wesentlich energieeffizienter sind und trotzdem den Vorgaben der Denkmalschutzbehörde entsprechen.
Förderung: Welche denkmalgeschützten Gebäude sind geeignet?
Nicht immer ist es möglich, die anspruchsvollen Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus Denkmal zu erfüllen und gleichzeitig die gestalterischen Auflagen einzuhalten. Dazu zählt zum Beispiel der Erhalt der historischen Gebäudefassade oder einzelner Elemente wie der Fenster. Doch auch dann müssen Denkmalbesitzer auf die KfW Förderung nicht verzichten, sondern können vereinfachte technische Mindestanforderungen nutzen. Diese gelten für das KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie für ausgewählte Einzelmaßnahmen.
Folgende Eigenschaften müssen Gebäude mitbringen, damit die Ausnahmeregelungen der KfW für Denkmäler wirksam werden:
- Gebäude, bei denen es sich um ein Baudenkmal nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder handelt (laut Denkmalliste oder per Gesetz)
- Gebäude, die Teil eines Denkmalensembles sind
- Gebäude, die durch die Kommunen (zum Beispiel Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt) als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft sind. Die Kommune entscheidet durch Satzung oder auch im Einzelfall über eine solche Einstufung.
Was bedeutet „erhaltenswerte Bausubstanz“?
Die Landesbehörde entscheidet darüber, ob sie ein Gebäude als Baudenkmal anerkennt. Darüber hinaus gibt es aber noch die Einstufung als „sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“. Doch was bedeutet das genau? Zur erhaltenswerten Bausubstanz können beispielsweise Gebäude gehören, die die Stadt oder die Kommune im Rahmen bestimmter Projekte als besonders erhaltenswert ausgewiesen hat. Dazu zählen Konzepte zur Stadt- oder Quartiersentwicklung. Eine andere Möglichkeit ist, dass das Gebäude zu einer Gesamtanlage gehört. Das kann ein Denkmalensemble, ein Denkmalbereich, eine Denkmalzone oder ein Denkmalschutzgebiet sein.
Denkmalförderung: Welche Maßnahmen zählen dazu?
Die KfW fördert die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal, aber auch Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel den Austausch der Heizungstechnik und die Erneuerung der Fenster.
Wie hoch ist die Förderung für denkmalgeschützte Gebäude?
Generell gilt, dass die energetische Sanierung von Baudenkmalen und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz wie bei allen anderen Wohngebäuden gefördert wird. Die Förderungsbeträge unterscheiden sich je nach Umfang der geplanten Sanierung:
- Ein KfW-Effizienzhaus Denkmal wird mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 150.000 € je Wohneinheit gefördert außerdem wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 10% also bis zu 10.000 € gewährt.
- Bei Einzelmaßnahmen fördert die BAFA Denkmale mit bis zu 12.000 € je Wohneinheit
Der Tilgungszuschuss reduziert den rückzahlbaren Darlehensbetrag und verkürzt die Darlehenslaufzeit. So muss nicht der gesamte Kredit zurückgezahlt werden.
Investitionszuschuss im Detail
Die BAFA hat auch eine Finanzspritze im Angebot, die Denkmalbesitzer nicht zurückzahlen müssen. Die BAFA fördert Denkmalsanierungen mit bis zu 15 % der förderfähigen Kosten. Im Falle denkmalgeschützter Gebäude beträgt die Obergrenze 9.000 €pro Wohneinheit. Diese kann um 5% erhöht werden wenn Sie vorher einen Sanierungsfahrplan machen lassen.
Nach erfolgreich abgeschlossener Sanierung muss ein Sachverständiger dies bestätigen. Erst dann bekommt der Denkmalbesitzer den förderfähigen Betrag auf sein Bankkonto überwiesen.
Zu den förderfähigen Kosten zählen laut KfW „alle energetischen Maßnahmen, die dazu führen, dass das sanierte Haus den Effizienz-Standard erfüllt. Dazu gehören auch die Beträge, die der Eigentümer dem beauftragten Energieberater, Planer und Baubegleiter schuldet“. Bei diesem Verfahren ist außerdem die Beratung durch einen anerkannten Energieberater Pflicht. Fehlt dieser, so wird der Investitionszuschuss nicht gewährt.
In diesem Zusammenhang kann der Antragssteller ebenfalls Kosten für die Baubegleitung geltend machen. Dadurch bekommt er bis zu 4.000 Euro der Kosten für den anerkannten Energieberater erstattet.
Förderung: Ich berate Sie
Wer eine Denkmalimmobilie energieeffizient sanieren will, sollte sich zu Beginn der Arbeiten Unterstützung durch einen anerkannten Sachverständigen holen. Dieser wird zunächst das Gebäude analysieren und auf Basis dessen ein energetisches Sanierungskonzept erstellen. Sachverständige Experten können aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und speziellen Ausbildung den Zustand der Denkmalimmobilie am besten einschätzen.
Für die Förderung Denkmal „Effizienzhaus Denkmal“ und „Einzelmaßnahme im Denkmal“ gibt es speziell anerkannte Sachverständige. Wer also mit dem Gedanken spielt, eine KfW-Förderung für denkmalgeschützte Gebäude zu beantragen, sollte bei der Suche nach dem richtigen Fachmann unbedingt darauf achten. Denn nur anerkannte Sachverständige für „Effizienzhaus Denkmal“ beraten, planen und begleiten die von der KfW geförderten Sanierungsmaßnahmen.
KfW Denkmalförderung: Die Programme
Die KfW bietet unterschiedliche Förderprogramme für die unterschiedlichen Ansprüche und verschiedene Sanierungsprojekte. Wir haben alle nützlichen Programme auf einen Blick für Sie zusammengestellt:
Programm 261: „Energieeffizient Sanieren Kredit“
- ab 0,30 % effektiver Jahreszins
- geeignet für Denkmalbesitzer, die Wohnraum energetisch sanieren oder bereits sanierten Wohnraum kaufen möchten.
Maßnahme | Tilgungszuschuss in % | Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit |
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KfW-Effizienzhaus Denkmal | 10 % von maximal 150.000 €Kreditbetrag | bis zu 30.000 € |
Programm BAFA: „Energieeffizient Sanieren“
- bis 12.000 Euro Zuschuss für jede Wohneinheit
Maßnahme | Investitionszuschuss in % | geförderte Kosten je Wohneinheit |
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Einzelmaßnahmen | bis 20 %* Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 60.000 € * mit Sanierungsfahrplan | maximal 12.000 € |
Einzelmaßnahme Heizungstausch | bis zu 40% Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 60.000 € | maximal 24.000 € |
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.